Mittwoch, 04 August 2021 17:35

Nachhaltige Finanzierung: Starke Partner bringen digitale Anwendungen und künstliche Intelligenz dauerhaft in den stationären Pflegealltag

Nachhaltige Finanzierung: Starke Partner bringen digitale Anwendungen und künstliche Intelligenz dauerhaft in den stationären Pflegealltag Lindera SturzApp

Um digitale Anwendungen dauerhaft in stationären Pflegeeinrichtungen nutzen zu können, sind Betreiber auf eine Möglichkeit angewiesen, die Kosten erstattet zu bekommen.

Gemeinsam mit ersten Kunden des Berliner Health-Tech-Unternehmens Lindera hat die bpa Servicegesellschaft mbH daher Finanzierungsmodelle über den Pflegesatz entwickelt. Sie ermöglicht Pflegeheimbetreibern den dauerhaften Einsatz der Lindera SturzApp, ohne dabei das Budget der Einrichtungen zu belasten. Als starke Partner verankern Lindera und die bpa servicegesellschaft mit diesem Angebot die digitalen Anwendungen Schritt für Schritt im Pflegealltag.

Mit steigendem Alter wächst das Risiko, sich bei Stürzen schwer zu verletzen. Gerade bei Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen ist diese Gefahr groß. Sturzprophylaxe spielt daher eine immer wichtigere Rolle, zumal Pflegeeinrichtungen finanziell für bis zu 50 Prozent der Sturzfolgekosten haften. Digitale Anwendungen wie die Lindera SturzApp können dazu beitragen, die Lebensqualität von Patient*innen zu verbessern, das pflegende Personal zu entlasten und das Haftungsrisiko zu mindern. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Möglichkeit zur dauerhaften Finanzierung des Einsatzes solcher Anwendungen.

Der Leitfaden Prävention nach §5 SGB XI bietet zwar eine Anschubfinanzierung für 12 bis 24 Monate, nach dieser Zeit müssen Pflegeeinrichtungen die Kosten für den Einsatz der App jedoch selbst tragen - zulasten des meist ohnehin knappen Budgets. Die ab dem kommenden Jahr mögliche Erstattung Digitaler Pflegeanwendungen (DiPa) über die gesetzliche Pflegeversicherung schließt den stationären Bereich explizit aus.

Kostenstruktur der Einrichtungen ist von entscheidender Bedeutung

Gemeinsam mit ersten Lindera-Kunden hat die bpa servicegesellschaft - ein Tochterunternehmen des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) - deshalb Finanzierungsmodelle über den Pflegesatz entwickelt. "Wir glauben, dass digitale Anwendungen wie die SturzApp von Lindera künftig eine große Rolle in der Pflege spielen - auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Daher ist es uns ein wichtiges Anliegen, die privaten Träger hier als Wegbereiter zu unterstützen", sagt Michael Diehl, Geschäftsführer der bpa servicegesellschaft.

Dreh- und Angelpunkt für die Finanzierung über den Pflegesatz ist dabei die Frage, wie die Kostenstruktur einer Einrichtung im Vergleich zu anderen im jeweiligen Landkreis ausfällt. Die bpa servicegesellschaft gliedert die Einrichtung zunächst anhand der Pflegesätze in den regionalen Vergleich ein. Anhand der Position der Einrichtung im regionalen Vergleich ist eine erste Einschätzung möglich, ob eine Finanzierung über den Pflegesatz grundsätzlich möglich ist. Fällt die Einschätzung positiv aus, werden weitere tiefergehende Schritte durchlaufen, um eine mögliche Finanzierung über den Pflegesatz im Rahmen einer Pflegesatzverhandlung zu überprüfen. Gegebenenfalls werden abschließend mit der bpa servicegesellschaft die Pflegesätze neu verhandelt. "Mit unserem Ansatz bringen wir den Einsatz digitaler Anwendungen in den Einrichtungen voran und schaffen eine klare Perspektive für die Betreiber*innen, smarte Lösungen wie die Lindera Mobilitätsanalyse dauerhaft zu nutzen", so Diehl.

Das individuelle Sturzrisiko ermitteln - einfach und präzise

Mit der Lindera Mobilitätsanalyse per App lässt sich das individuelle Sturzrisiko von Personen einfach und präzise ermitteln - mithilfe künstlicher Intelligenz (KI), als zertifiziertes Medizinprodukt und nur einen Klick entfernt. Per Smartphone können Pflegekräfte eine 3D-Analyse der Gangbewegung erstellen. Über eine kurze Videoaufnahme und einen Fragebogen ermitteln die patentierten Algorithmen von Lindera das Sturzrisiko, geben personalisierte Empfehlungen zur Sturzprävention und den Erhalt der Mobilität im Alter. Die Analyse erfolgt nach den entsprechenden Anforderungen vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) sowie des Indikatoren Modells.

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